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   BVerwG, 04.09.1992 - 7 B 115.92   

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https://dejure.org/1992,13161
BVerwG, 04.09.1992 - 7 B 115.92 (https://dejure.org/1992,13161)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1992 - 7 B 115.92 (https://dejure.org/1992,13161)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1992 - 7 B 115.92 (https://dejure.org/1992,13161)
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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1992 - 7 B 115.92
    Hierzu ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich, daß eine bestimmte Frage des revisiblen Rechts mit Tragweite über den jeweiligen Einzelfall hinaus herausgearbeitet wird, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1992 - 7 B 115.92
    Da grundsätzlich das Gericht selbst darüber befindet, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt, kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne daß es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, daß ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. BVerwGE 68, 177 [182 f.]; Urteil vom 17. September 1987 - BerwG 7 C 79.86 - Buchholz 442.10 § 4 Nr. 77).
  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1992 - 7 B 115.92
    Da grundsätzlich das Gericht selbst darüber befindet, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt, kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne daß es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, daß ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. BVerwGE 68, 177 [182 f.]; Urteil vom 17. September 1987 - BerwG 7 C 79.86 - Buchholz 442.10 § 4 Nr. 77).
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